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Kältemittel/Kühlmittel

Es geht etwas tiefer in die Technik und in die Physik.

Was ist ein Kältemittel oder auch Kühlmittel, was ist rechtlich zu beachten und wie sieht der Umgang mit Kältemitteln, jetzt und in der Zukunft, aus.

Das wichtigste vorab, Kältemittel in einer Wärmepumpe werden nach einer Inbetriebnahme nie mehr angefasst, getauscht, gereinigt oder sonst was damit gemacht (wir haben schon die tollsten Dinge gehört...).

Eine Wärmepumpe und ein Splitklimagerät besitzt einen dichten Kreislauf, außer im Falle einer mechanischen Einwirkung von Außen geht kein Kältemittel im Betrieb verloren oder verbraucht sich.

Die geläufigsten Kältemittel sind aktuell (mit chemischer Bezeichnung und  GWP ):


  • R410A (Gemisch aus 50% Difluormethan und 50% Pentafluorethan, GWP 2080)
  • R32 (Difluormethan, GWP 675)
  • R290 (Isopropan, GWP 3)
  • R134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan, GWP 1430)


Wer mehr Interesse am Thema Kältemittel im allgemeinen hat, für den gibt es hier den Verweis auf die entsprechende Seite von Wikipedia (Link Klick!).

Alle diese Kältemittel werden derzeit in Wärmepumpen und Klimageräten eingesetzt. Auch hierzu eine wichtige Aussage, es gibt für keines dieser Kältemittel eine gesetzliche Einsatzbefristung. Ein System welches mit einem dieser Kältemittel betrieben wird, kann uneingeschränkt, auch in der fernen Zukunft, eingesetzt werden. Keines dieser Kältemittel ist in irgendeiner Form giftig bzw. schädlich für den Menschen. Nach dem Lebensende eines Gerätes, welches mit einem der o.g. Kältemittel befüllt war, muss dieses, mit entsprechendem Entsorgungsnachweis, entweder recycelt oder unschädlich gemacht werden (meist durch Verbrennung). Lediglich gilt für die Neuinstallation einiger Geräte, ab einer gewissen Füllmenge, eine Installationsbeschränkung ab etwa dem Jahr 2027, genaueres regelt dabei das Phase-Down der EU-F-Gase Verordnung, näheres dazu können Sie auf dieser Seite lesen (klick! Link).

Eine Ausnahme bildet hierbei das Kältemittel R290 (Isopropan/Propan), dieses Kältemittel ist zwar nicht giftig, hat jedoch die Eigenschaft hoch entflammbar bzw., bei unglücklichem Luft/Gas-Gemisch, auch explosiv zu sein. Aus diesem Grund bestehen für diese Geräte klare gesetzliche Richtlinien bezüglich der Aufstellungsorte. Z.B. dürfen mit R290 befüllte Geräte nicht an einem Lichtschacht, einer Bodensenke, einem Wassereinlass oder über einem Fenster (usw.) montiert werden.