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Förderung und Kredite für die Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung.

Was wird gefördert und zu welcher Höhe?

In den Medien wird oft mit sehr großen aber auch mit sehr kleinen Zahlen geworben. Z.B. "70% Förderungszuschuß für Ihre Wärmepumpe" oder "Wärmepumpe incl. Einbau für Euro 7.995,-" oder auch ähnlich klingende Slogans.

Was davon ist realistisch, was ist eher in den Bereich nicht haltbare Versprechen einzuordnen?

Zuerst die faktischen Zahlen, eine Förderung von 70% ist möglich, in der Realität jedoch nur in den seltensten Fällen zu erreichen. Die erste Hürde liegt in der Förderungshöhe, diese ist beschränkt auf eine maximale Investitionssumme von Euro 30.000,- für eine einzelne Wohneinheit (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung). Dies bedeutet, dass eine höhere Investitionssumme die Prozente der maximalen Förderung automatisch reduziert.

Wie setzt sich eine mögliche Förderung zusammen?

Die Grundförderung beträgt immer 30% der Investitionssumme, egal welches Heizsystem installiert ist (Gasheizung, Ölheizung, Pelletheizung, Nachtspeicherheizung).

Als zweites gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20%, wenn Ihre funktionierende(!!) Heizung folgende Voraussetzung erfüllt:

- Eine Gasheizung die mindestens 20 Jahre alt ist
- Eine Öl-, Pellet- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird

Der dritte Anteil ist der sogenannte Effizienzbonus von 5%, dieser wird gewährt, sofern die eingesetzte Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird oder es sich um eine Erdwärmepumpe handelt.

Als letztes gibt es noch den Einkommensbonus von 30%, dieser wird frei gegeben, sofern das gesamte, jährliche Haushaltseinkommen unter Euro 40.000,- liegt. 

Hier dazu passenden Berechnungsbeispiele:

Beispiel 1
Investitionssumme Euro 33.500,-

Grundförderung: 30%
Austausch einer 21 Jahre alten Gasheizung, Geschwindigkeitsbonus: 20%
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel, Effizienzbonus: 5%

Gesamtbonus: 55% auf maximal Euro 30.000,- gedeckelt = Euro 16.500;-, Restsumme des Eigenkapitals Euro 17.000,-.

Beispiel 2
Investitionssumme Euro 28.500,-

Grundförderung: 30%
Austausch einer 8 Jahre alten Ölheizung, Geschwindigkeitsbonus: 20%
Haushaltseinkommen Euro 35.500,-/a, Einkommensbonus: 20%
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel, Effizienzbonus: 5%

Gesamtbonus: 75% auf maximal 70% gedeckelt = Euro 19.950;-, Restsumme des Eigenkapitals Euro 8.550,-.

Voraussetzung der Berechtigung zu einer Förderung

Es gibt noch ein paar Voraussetzungen, welche die Gewährung einer möglichen Förderung verlangt.

- Innerhalb der letzten 5 Jahre darf keine Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen bezogen worden sein
- Man muß Eigentümer der Immobilie sein
- Der Antragsteller muß in der Immobilie wohnen
- Der Eigentümer der Immobilie muß identisch mit dem Grundbucheintrag sein
- Im Gebäude muß ein funktionierendes Heizsystem installiert sein

Kredit zur Förderungsmaßnahme

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