Es geht etwas tiefer in die Technik und in die Physik.
Was ist ein Kältemittel oder auch Kühlmittel, was ist rechtlich zu beachten und wie sieht der Umgang mit Kältemitteln, jetzt und in der Zukunft, aus.
Das wichtigste vorab, Kältemittel in einer Wärmepumpe werden nach einer Inbetriebnahme nie mehr angefasst, getauscht, gereinigt oder sonst was damit gemacht (wir haben schon die tollsten Dinge gehört...).
Eine Wärmepumpe und ein Splitklimagerät besitzt einen dichten Kreislauf, außer im Falle einer mechanischen Einwirkung von Außen geht kein Kältemittel im Betrieb verloren oder verbraucht sich.
Die geläufigsten Kältemittel sind aktuell (mit chemischer Bezeichnung und GWP ):
Wer mehr Interesse am Thema Kältemittel im allgemeinen hat, für den gibt es hier den Verweis auf die entsprechende Seite von Wikipedia (Link Klick!).
Alle diese Kältemittel werden derzeit in Wärmepumpen und Klimageräten eingesetzt. Auch hierzu eine wichtige Aussage, es gibt für keines dieser Kältemittel eine gesetzliche Einsatzbefristung für Anlagen, welche sich aktuell im Betrieb befinden. Ein System, das mit einem dieser Kältemittel betrieben wird, kann uneingeschränkt, auch in der fernen Zukunft, betrieben werden. Keines dieser Kältemittel ist in irgendeiner Form giftig bzw. schädlich für den Menschen. Nach dem Lebensende eines Gerätes, welches mit einem der o.g. Kältemittel befüllt war, muss dieses, mit entsprechendem Entsorgungsnachweis, entweder recycelt oder unschädlich gemacht werden (meist durch Verbrennung). Lediglich gilt für die Neuinstallation einiger Geräte, ab einer gewissen Füllmenge, eine Installationsbeschränkung ab etwa dem Jahr 2027, genaueres regelt dabei das sogenannte Phase-Down der EU-F-Gase Verordnung, näheres dazu können Sie auf dieser Seite lesen (klick! Link).
Eine Ausnahme bildet hierbei das Kältemittel R290 (Isopropan/Propan). Dieses Kältemittel ist zwar nicht giftig, hat jedoch die Eigenschaft hoch entflammbar bzw., bei unglücklichem Luft/Gas-Gemisch, auch explosiv zu sein. Aus diesem Grund bestehen für diese Geräte klare gesetzliche Richtlinien bezüglich der Aufstellungsorte. Z.B. dürfen mit R290 befüllte Geräte nicht in der Nähe eines Lichtschachts, einer Bodensenke, einem Wassereinlass oder über einem Fenster bzw. Türe (usw.) montiert werden. Die Begründung hierzu ist nachvollziehbar. Das Kältemittel R290 ist schwerer als Luft und würde sich im Falle einer Leckage an der tiefsten Stelle sammeln, z.B. in einem Lichtschacht, und mit der Umgebungsluft vermischen. Durch diese Vermischung entsteht immer ein brennbares Gemisch und würde ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellen.
Für den Betreiber bietet keines der genannten Kältemittel einen Nachteil oder auch einen signifikanten Vorteil. Geräte mit dem Kältemittel R32, R290 oder auch R410A sind sehr ähnlich in der Energieeffizienz. Auch der Umweltbetrachtungspunkt ist sehr ähnlich, denn nicht der GWP sondern auch der TEWI (Total eqivalent of warming impact = Gesamtbewertung des Treibhauseffektes). Dieser Wert ist eigentlich der entscheidende Wert, denn er betrachtet nicht nur das Kältemittel, welches im Betrieb in einem hermetisch dichten System nicht an die Umwelt gelangt, sondern auch die Betriebsfaktoren, Herstellung oder auch den Transport.
Ein Vergleich zwischen R290 und R32 zeigt bei einer einfachen Rechnung, was dies bedeutet. Beginnen wir mit der Tatsache, das der in Deutschland erzeugte Strom nicht CO²-Neutral erzeugt werden kann, auch dann nicht, wenn er aus 100% regenerativen Quellen generiert wird (Wind, Sonne oder Wasserkraft). Eine (1) kWh Strom emittiert aktuell rund 380 Gramm CO², wenn man davon ausgeht, dass Strom aus regenerativen Quellen etwa noch 15% Rest-CO² (ca. 60Gramm) erzeugt (Emissionshandel mittels Zertifikaten) und eine Wärmepumpe etwa 4000kWh Strom/a verbraucht, so entspricht das einer CO²-Emmission von 0,24kg, in 5 Jahren damit 1,2kg CO². R32 hat einen GWP von 635, somit erzeugt die Wärmepumpe in 2,5 Jahren bereits eine CO²-Menge die dem GWP von R32 entspricht, sofern dies überhaupt an die Umwelt gelangt. Da R290 auch keinen GWP von Null hat, sondern von etwa 5 (je nach Literatur) liegen diese beiden Kältemittel bei etwas mehr als 2 Jahren Betriebszeit einer Wärmepumpe etwa gleich auf. Wir hoffen, dass diese Erklärung nicht zu kompliziert ist.