Mit der KfW-Heizungsförderung 458 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizungsanlage fördern lassen.
Gefördert werden unter anderem elektrisch betriebene Wärmepumpen. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen auch Luft-Luft-Wärmepumpen in Form moderner Klima-Split-Anlagen gehören. Die KfW führt eine solche Klima-Split-Anlage ausdrücklich als Beispiel für eine förderfähige Maßnahme auf.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Durch zusätzliche Förderbausteine kann der Zuschuss – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen – höher ausfallen und aktuell bis zu 80 % erreichen.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Auch der Liefer- oder Leistungsvertrag muss die von der KfW vorgeschriebene aufschiebende bzw. auflösende Bedingung enthalten.
Klimagerät als Wärmepumpe?Eine moderne Klima-Split-Anlage kann unter bestimmten Voraussetzungen als Luft-Luft-Wärmepumpe förderfähig sein. Entscheidend sind die technischen Anforderungen und die konkrete Nutzung der Anlage.
Wer seine bestehende Heizung durch eine klimafreundliche Heizungsanlage ersetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der KfW erhalten.
Die Förderung erfolgt über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Gefördert werden unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen. Die Förderung steht grundsätzlich für bestehende Wohngebäude zur Verfügung, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Der KfW-Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist die KfW-Förderung?
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – zusätzlichen Bonusförderungen.
Grundförderung
Die Grundförderung beträgt aktuell:
30 % der förderfähigen Kosten.
Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW derzeit maximal 28.000 € förderfähige Kosten.
Damit beträgt die Grundförderung bei vollständiger Ausschöpfung des Förderhöchstbetrags:
28.000 € × 30 % = 8.400 € Zuschuss
Ab dem 01.02.2027 reduziert sich der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit schrittweise. Die KfW senkt ihn anschließend halbjährlich um jeweils 750 €.
Welche zusätzlichen Boni sind möglich?
Für selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich zur Grundförderung weitere Förderbausteine in Betracht kommen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 % der förderfähigen Kosten.
Er kann beispielsweise beim Austausch einer funktionierenden
- Öl-Heizung
- Kohle-Heizung
- Gas-Etagenheizung
- Nachtspeicherheizung
oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung in Betracht kommen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird künftig schrittweise reduziert:
Zeitraum Klimageschwindigkeitsbonus
bis 31.01.2027 16 %
01.02.2027 – 31.07.2027 12 %
01.08.2027 – 31.01.2028 8 %
01.02.2028 – 31.07.2028 4 %
ab 01.08.2028 (0%) entfällt
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer kann zusätzlich ein Einkommensbonus möglich sein.
Aktuell gelten folgende Sätze:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonusbis
30.000 € 40 %
30.001 – 40.000 € 30 %
40.001 – 50.000 € 10 %
über 50.000 € kein Einkommensbonus
Bei mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Die Summe aus Grundförderung und Boni ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem Einkommen kann die Obergrenze 80 % betragen.
Besonders interessant: Klimageräte als Luft-Luft-Wärmepumpe
Eine wichtige Möglichkeit, die vielen Verbrauchern nicht bekannt ist:
Bestimmte Klima-Split-Anlagen können als Luft-Luft-Wärmepumpe im Rahmen der KfW-Heizungsförderung 458 berücksichtigt werden.
Die KfW beschreibt auf ihrer aktuellen Förderseite ausdrücklich ein Beispiel, bei dem eine Klima-Split-Anlage als Luft-Luft-Wärmepumpe eine bestehende Nachtspeicherheizung ersetzt. Die Anlage wird dabei überwiegend zum Heizen eingesetzt und kann zusätzlich zum Kühlen genutzt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Klimaanlage automatisch förderfähig ist.
Entscheidend sind unter anderem:
- die konkrete technische Ausführung,
- die technischen Mindestanforderungen,
- die Verwendung der Anlage als Heizsystem,
- die ordnungsgemäße Antragstellung und
- die Bestätigung der Förderfähigkeit durch das Fachunternehmen bzw. den Energieeffizienz-Experten.
Gerade bei einer geplanten Klima-Split-Anlage sollte deshalb vor der Bestellung bzw. vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob das konkrete Gerät und das geplante Vorhaben die Voraussetzungen erfüllen.
Beispiel: Klimagerät als Luft-Luft-Wärmepumpe
Nehmen wir an, eine förderfähige Klima-Split-Anlage einschließlich Montage und förderfähiger Umfeldmaßnahmen kostet:
10.000 €
Bei ausschließlicher Grundförderung von 30 % ergibt sich:
10.000 € × 30 % = 3.000 € Zuschuss
Wird gleichzeitig ein Förderbonus von 16 % für den Austausch einer entsprechend förderfähigen alten Heizung erreicht, ergibt sich rechnerisch:
10.000 € × 46 % = 4.600 € Zuschuss
Der verbleibende Eigenanteil würde in diesem Beispiel bei:
5.400 €
liegen.
Welche Förderbausteine tatsächlich in Anspruch genommen werden können, hängt jedoch immer von den persönlichen Voraussetzungen und der konkreten Maßnahme ab.
Beispiel: größere Wärmepumpenanlage
Bei einer förderfähigen Investition von beispielsweise 25.000 € und einer Grundförderung von 30 %:
25.000 € × 30 % = 7.500 € Zuschuss
Bei zusätzlichen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus:
25.000 € × 46 % = 11.500 € Zuschuss
Bei entsprechend erfüllten Voraussetzungen kann sich der Zuschuss durch weitere Bonusförderungen nochmals erhöhen.
Dabei ist zu beachten, dass die KfW die förderfähigen Kosten begrenzt. Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 28.000 € berücksichtigt.
Welche Gebäude werden gefördert?
Das Programm 458 richtet sich an private Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
Förderberechtigt sind unter anderem:
- Eigentümer von Einfamilienhäusern
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Eigentümer von Eigentumswohnungen bei Maßnahmen am Sondereigentum
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich bereits mindestens fünf Jahre bestehen. Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige.
Wichtig: Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme
Hier liegt eine der wichtigsten Voraussetzungen der KfW-Förderung.
Nicht einfach zuerst bestellen und anschließend den Förderantrag stellen.
Vor dem Antrag muss zunächst ein entsprechender Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen werden. Dieser muss die von der KfW geforderte aufschiebende bzw. auflösende Bedingung enthalten, wonach der Vertrag erst mit der Förderzusage der KfW wirksam wird.
Anschließend wird der Antrag über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“ gestellt.
Erst nach der Förderzusage darf mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Der Ablauf der Förderung
1. Fachunternehmen auswählen
Zunächst wird die geplante Heizungsanlage mit einem Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten abgestimmt.
Das Fachunternehmen kann die für den Antrag erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Darin werden unter anderem die geplante Anlage, die förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigt.
2. Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen
Der Vertrag muss die von der KfW vorgeschriebene Bedingung enthalten.
3. KfW-Antrag stellen
Der Antrag wird über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
4. Förderzusage abwarten (kommt meist sofort)
Nach der Zusage kann das Vorhaben umgesetzt werden.
5. Heizung einbauen lassen
Das Fachunternehmen führt die Maßnahme entsprechend der beantragten Planung durch.
6. Nachweise einreichen
Nach Abschluss erstellt das Fachunternehmen bzw. der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Außerdem müssen die erforderlichen Rechnungen und gegebenenfalls weitere Nachweise über das KfW-Portal eingereicht werden.
7. Auszahlung
Nach Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss auf das angegebene Konto aus (meist innerhalb von 21 Tagen).
Wichtig: Förderung und Steuerermäßigung nicht doppelt nutzen
Für dieselbe energetische Maßnahme kann die KfW-Förderung nicht einfach zusätzlich mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG kombiniert werden.
Das bedeutet beispielsweise:
KfW-Zuschuss für eine bestimmte Wärmepumpe → für dieselben Kosten keine zusätzliche Steuerermäßigung nach § 35c EStG.
Wer also eine Maßnahme plant, sollte vor Beginn der Arbeiten prüfen, welcher Förderweg im konkreten Fall sinnvoll bzw. möglich ist.
Eine unterschiedliche Förderung verschiedener, klar voneinander abgegrenzter Maßnahmen kann unter Umständen möglich sein. Entscheidend sind dabei die jeweiligen Förderbedingungen.
Wichtig für Ihre Planung
Die Förderbedingungen der KfW können sich ändern. Insbesondere die Förderhöchstbeträge und der Klimageschwindigkeitsbonus werden nach dem derzeit geltenden Fördermodell schrittweise angepasst.
Deshalb sollten Sie vor Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten immer den aktuell gültigen Förderstand prüfen.
Unser Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Förderzusage dar. Ob eine konkrete Wärmepumpe oder Klima-Split-Anlage förderfähig ist und welche Förderhöhe tatsächlich erreicht werden kann, hängt von der konkreten Anlage, dem Gebäude, dem Antragsteller und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.
Wir empfehlen deshalb, die Förderfähigkeit bereits vor Bestellung und Vertragsabschluss zu prüfen.
Die verbindlichen Förderbedingungen und die Antragstellung erfolgen über die KfW.